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„Energieausweis - das war vor 2013 noch eine weniger beachtete Formalie der Energieeinsparverordnung 2014. Aber seit diesem Jahr kann es teuer kommen, wenn Vermieter oder Verkäufer ihre nicht energiesanierte Gebäude aus der Zeit vor 1977 ohne einen gültigen Energieausweis zu Verkauf oder Vermietung anbieten."
Isolde Seebald-Hogen von SeHo ImmoCompass Immobilien & Projektentwicklung (www.seho-immocompass.de) registriert eine rege Nachfrage nach Energieausweisen in ihrem Einzugsgebiet Herrenberg-Böblingen-Sindelfingen. Schließlich drohen im Nichtbeachtungsfall Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Ausstellungsberechtigte Immobilienfachleute wie SeHo-ImmoCompass versorgen Immobilienbesitzer mit dem begehrten Schein, der den Energiehunger eines Hauses oder einer Wohnung über verschiedene Prüfkriterien ermittelt und dokumentiert.
Keine Regel ohne Ausnahme: Die Herrenberger Immobilienfachfrau verweist darauf, dass von der Verpflichtung zum Energieausweis nur Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche oder denkmalgeschützte Objekte ausgenommen sind und bei Neubauten die Wärmebedarfsrechnung angewandt wird. Ihre Empfehlung: „Auch für Immobilienbesitzer ohne akute Verkaufsabsicht lohnt sich die Ausstellung des Energieausweises EnEV 2014 Energieeinsparverordnung." Vor allem der bedarfsorientierte Energieausweis liefere anhand von bauphysikalischen und Benutzer-Daten (zu Gebäudesubstanz, Nutzungsform, persönlichen Wohn- und Lebensgewohnheiten u.a.) wertvolle Hinweise auf eventuell erforderliche und sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen. Einsparungspotenziale nutzen, raten die Immobilienmakler aus Herrenberg. „Käufer und Mietinteressenten profitieren vom Energieausweis, weil Immobilien dadurch in ihrer Energiebilanz vergleichbarer geworden sind."